Allgemeine Geschäftsbedingungen
der BerlinAnalytix GmbH, Ullsteinstraße 108, 12109 Berlin (Stand 11/2023)
1. Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge, Aufträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich Entwicklungs- und Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung der Firma BerlinAnalytix GmbH abgeändert oder ausgeschlossen werden. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn ihre Geltung nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurde. Der Auftraggeber erkennt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültige AGB und die Preisliste an. Nebenabreden, Zusagen und sonstige Erklärungen sind nur dann bindend, wenn sie von BerlinAnalytix GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für Änderungen dieser Klausel. Unsere Bedingungen haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Vertragspartners.
2. Art und Umfang der Dienstleistung, Auftragserteilung
Angebote sind stets freibleibend. Art und Umfang der durch den Verwender zu erbringenden Dienstleistungen richten sich nach dem erteilten Auftrag. Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung und den finalisierten Projektplan zustande. Der Auftrag muss, bevor er angenommen werden kann, mindestens folgende Informationen enthalten:
• Auftraggeber, ggf. zusätzliche Rechnungsadresse
• Probentyp, Beschreibung und Projekt
• Biopsien eindeutig beschriftet
• gewünschte Analyse-Parameter
Die BerlinAnalytix GmbH behält sich vor, Probenmaterial, soweit es nicht den Akzeptanzkriterien der BerlinAnalytix GmbH entspricht, abzuweisen, nur unter Vorbehalt anzunehmen oder nur für den nicht-akkreditierten Dienstleistungsbereich anzunehmen. Aufträge können wegen technischer oder personeller Engpässe abgewiesen werden.
3. Prüfleistung
Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik oder den Anforderungen des Kunden und organisatorischen Gegebenheiten unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durchgeführt. Hierzu gehören insbesondere die Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025. Die Bewertung der Prüfergebnisse erfolgt auf Basis der jeweils gültigen Regelwerke und Normen. Als verbindlich gelten nur die im schriftlichen Prüfbericht aufgeführten Prüfergebnisse und Feststellungen. Telefonische Auskünfte sind nicht relevant. Die Prüfergebnisse werden dem Auftraggeber in Form von Prüfberichten als signierte PDF-Datei per E-Mail zur Verfügung gestellt. Die Prüfergebnisse sind zeitnah vom Auftraggeber zu überprüfen.
Bei Aussagen zur Konformität (Bewertung), die zu einer Spezifikation oder Norm für die Prüfung gemacht werden, wird die angewandte Bewertungsgrundlage dokumentiert.
Messunsicherheiten sind im Prüfbericht für Scoring-Analytik nach DIN EN ISO 10993-6:2017 berücksichtigt. Alle anderen Prüfleistungen enthalten keine Angaben zur Messunsicherheit.
Der Auftraggeber hat innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Prüfberichtes eine Mängelrüge zu erheben und schriftlich zu erklären. BerlinAnalytix GmbH muss eine geeignete Möglichkeit zur Überprüfung und ggf. einer Nachprüfung gegeben werden. Ein Recht auf Beanstandung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.
4. Qualitätssicherung
Die BerlinAnalytix GmbH betreibt ein Qualitätssicherungssystem nach den Grundsätzen von DIN EN ISO/IEC 17025.
5. Gebühren
Es gelten die vertraglich vereinbarten Einzelpreise, zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. In allen anderen Fällen gilt die allgemeine Preisliste der BerlinAnalytix GmbH, die dem Kunden bekannt ist oder auf unserer Internetseite unter „Unternehmen“ eingesehen werden kann. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge.
6. Archivierung
Die Untersuchungsergebnisse inkl. der zugrundeliegenden Rohdaten werden – außer per Vertrag anders vereinbart – im Archiv der BerlinAnalytix GmbH gemäß der gesetzlichen Fristen archiviert. Nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfristen werden die Probestücke entsorgt. Eine Rücksendung von Proben und Probenmaterial kann mit dem Kunden abgesprochen werden. In beiden Fällen geschieht dies erst nach Rücksprache mit dem Kunden und einer schriftlichen Bestätigung. Die BerlinAnalytix GmbH behält sich vor, den Rückversand zu berechnen.
7. Datenschutz
Die BerlinAnalytix GmbH ist innerhalb seines Verantwortungsbereichs verpflichtet, die anwendbaren Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
8. Unparteilichkeit und Vertraulichkeit
Gesellschafter, Geschäftsführung und Mitarbeiter der BerlinAnalytix GmbH verpflichten sich zur Unparteilichkeit, zur Vertraulichkeit und zur Geheimhaltung von Informationen und Daten von Kunden und sonstiger interessierter Parteien. Die vertraulichen Daten und Informationen werden nicht an Dritte weitergebeben. Ausgenommen davon sind gesetzliche oder vertragliche Bedingungen, die eine
vertrauliche Offenlegung von Informationen erfordern (z.B. im Rahmen von Begutachtungen der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)).
9. Gewährleistung, Haftungsbeschränkung
Die BerlinAnalytix GmbH übernimmt keine Gewähr für Schäden, die auf Grund ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung der Lieferung oder Dienstleistung durch den Auftraggeber entstehen. Für Schäden des Auftraggebers haftet die BerlinAnalytix GmbH nur, sofern uns Vorsatz, Arglist oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch nicht für Personenschäden. Die BerlinAnalytix GmbH haftet nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren eintretenden Schaden, maximal jedoch bis zur Höhe des vereinbarten Auftragswertes für die betreffende Lieferung oder Leistung. Soweit die Haftung der BerlinAnalytix GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für etwaige persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
10. Beanstandungen
Beanstandungen des Auftraggebers gegen ein Prüfungsergebnis bzw. gegen einen Prüfbericht sollten spätestens 1 Woche nach Übergabe des Prüfberichts beim Verwender eingereicht werden. Beanstandungen werden schriftlich beantwortet. Nach Ablauf der vorgenannten Frist besteht kein Anspruch auf Beantwortung der Beanstandungen.
11. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen nicht. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der entfallenen Bestimmung am nächsten kommt.
12. Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber ist Berlin. Für alle aus dem Kundenvertrag entstehenden Ansprüche gilt Berlin als Gerichtsstand, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig vereinbart werden kann. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stand: November 2023